Danz Pol Clo und Barbla l'g Plesch sind historische Figuren. Aus dem Kirchenbuch Bergün erfahren wir, dass sie am 2. Juli 1592 geheiratet haben. Barbla war möglicherweise die Tochter oder Enkelin von Plesch Fallett, der im Estim von 1568 zum letzten Mal auftaucht; Näheres konnte über ihre Familie nicht ermittelt werden. Danz hatte drei Brüder, von denen zwei mit ihm im Estim von 1599 auftauchen: Christoffel und Bernardin. Aus einer anderen Quelle geht hervor, dass der dritte Bruder Bastiaun hiess. Danz' Eltern hiessen Jacum und Catrina.

2. Juli 1592: Danz Pol Clo heiratet Barbla l'g Plesch.

Das Durchschnittsalter bei der ersten Heirat lag damals beim Bauernstand für Männer bei ungefähr 25 bis 27 Jahren und bei Frauen bei ungefähr 23 bis 27 Jahren. Es werden daher für Danz und Barbla Geburtsjahre um 1565 bis1570 angenommen. Beim Einsetzen der Handlung von «Bergünerstein» wären die beiden ungefähr 33 bis 38 Jahre alt.

Die Wegzollpacht

Am 15. November 1603 wurde in Bergün eine Urkunde ausgestellt. Sie besagt, dass «Dantz Paul Clau, dieser Zÿtt Dorffmeister in Bergin» den Wegzoll für die neue Strasse am Bergünerstein für 570 Gulden gepachtet hat. Zudem listet die Urkunde die zu erhebenden Weggelder im Detail auf.

Vertrag über die Wegzollpacht, 1603

Danz Pol Clo hatte 1603 das Amt des Dorfmeisters inne, auf Romanisch Cuvih (Bergünerisch: Cuej). Dorfmeister waren für die Organisation der Zusammenarbeit im Dorf, auf den Wiesen, Weiden und Äckern sowie auf den Alpen zuständig. Sie organisierten die Einsätze im Gemeinwerk, beaufsichtigten beispielsweise die Instandhaltung von Zäunen und Wegen auf Gemeindegebiet, regelten Streitfälle und zogen Bussen ein.

Verarmung

Im  «Cudesch da Estims» lässt sich der finanzielle Niedergang der Familie Danz Pol Clo verfolgen. In den Estims von 1599 und 1609 erscheint Danz Pol Clo jeweils mit einem Vermögen von 2000 Gulden. Die Familie bewegte sich damit im unteren Bereich der unabhängig wirtschaftenden Bauernfamilien. Im Estim von 1622 sind die «Dantz Polclo Erben» noch mit 750 Gulden aufgeführt, im nächsten, undatierten Estim mit 200, und 1633 schliesslich erscheinen «Dantß PolCla tochter Malgarita et Urschla», immer noch mit 200 Gulden.

Im besten Fall bedeutet dies, dass ein Teil des Besitzes den Kindern bei deren Heirat überschrieben wurde, also beispielsweise Tochter Anna, die am 12. Juni 1631 Jachiam Crastoffel dilg Tschiender heiratete. Es ist auch möglich, dass weitere Kinder im Rahmen eines Erbvorbezugs Vermögenswerte erhielten, von denen wir nichts wissen. (Vgl. den Eintrag über Plesch und seine Brüder.)

Estim 1633: Vom Vermögen der Familie Danz Pol Clo ist nicht viel übrig.

Wahrscheinlicher ist aber, dass die Familie nach dem Tod des Vaters vor 1622 verarmte. Die die beiden unverheiratet gebliebenen Töchter Malgiaretta und Urschla könnten noch eine letzte Wiese besassen haben und hätten als arme Tanten bei bessergestellten Verwandten unterkommen müssen.

Quellen/Bildnachweis

Kirchenbuch Bergün, Gemeindearchiv Bergün und Staatsarchiv Graubünden (Mikrofilm).

Cudesch da Estims, in Privatbesitz, digitaliserte Version online hier.

Dokument Nr. 47, 15. November 1603, Vertrag über die Wegzollpacht. Gemeindearchiv Bergün.

Original- und Kopialbücher mit alten Bergüner Dorfordnungen und Verträgen im Gemeindearchiv Bergün und Staatsarchiv Graubünden (STAGR A 313 und A 773).

Statuts Criminels d'ün hundro comön da Brawuoing, digitalisierte Kopie der Bibliothek der Universität Pennsylvania.

Tschantamaints da Bravuogn e Latsch, 1643-1784. Annalas da la Societad Retorumantscha, 84/1971

Schorta, Andrea: Tschantamaints/Dorfordnungen verschiedener Ortschaften. Veröffentlicht in Buchform und teilweise in den Annalas da la Societad Retorumantscha.

 

Literatur

Cloetta, Gian Gianett: Bergün-Bravuogn: Heimatkunde. Bergün, 1954

Mathieu, Jon: Von Bauern und Bären. Eine Geschichte des Unterengadins von 1650 bis 1800. Chur, 1987