Mengia Stuppaun und Familie

Fiktive Figuren, reales Umfeld

Mengia und ihre Familie sind fiktive Figuren, eingebettet in ein realistisches Umfeld. Der Familienname Stuppaun war damals in Pontresina stark vertreten, und der in «Bergünerstein II Der Mord» erwähnte Basler Zweig der Familie mit dem Medizinprofessor Emmanuel Stupan existierte wirklich. Auch die auftretenden Prädikanten, die Nuders und die verschiedenen Heiratskandidaten für Mengia sind historisch belegt, wie natürlich auch die Familie Salisch in Samedan (hier gibts mehr zur Familie Salis-Samedan). Das Fest zu Ehren von Gian von Salis am 18. Mai 1663 fand wirklich statt.

Mengias Familienverhältnisse sind kompliziert. Ihr Stammbaum verschafft einen Überblick.

Kampf gegen patriarchale Unterdrückung

Die Figur Mengia muss sich von der patriarchalen Unterdrückung durch ihren Vater freikämpfen. Die Darstellung ihrer inneren Entwicklung basiert auf autobiographischen Erzählungen von Menschen, die in Sekten aufwuchsen. Die Loslösung vom autoritären Umfeld der Kindheit ist meist ein langwieriger Prozess mit vielen Rückschlägen, verbunden mit Angst und Bedauern. Die Betroffenen riskieren sehr viel, manchmal sogar ihr Leben. Auch Mengia wagt alles, lehnt sich todesmutig gegen den Vater auf – obwohl sie vom Charakter her nicht besonders rebellisch ist. Nie wäre sie bereit, einfach mit Giovanni davonzulaufen oder sich beispielsweise in wilder Ehe einer fremden Armee anzuschliessen.

Vater Dreja

Mengias autoritärer Vater heisst Dreja – eine damals in Pontresina übliche Abkürzung für Andrea. Er ist in seinem Ehrgeiz frustriert und lässt seine Enttäuschung an seinen Kindern aus: Sie sollen erreichen, was ihm selbst allen Bemühungen zum Trotz verwehrt blieb.

Drejas Frust ist nachvollziehbar. Es war damals für Bürger von Pontresina und anderen kleinen Nachbarschaften des Oberengadins tatsächlich unmöglich, höhere Ämter zu erlangen.

Ein altes romanisches Rechnungsbuch. Oben steht Dreia Barnard Stupaun, darunter andere Namen, je mit kleinen Geldbeträgen.
Dreia Barnard Stupaun, ein realer Namensvetter von Mengias Vater, in einem Rechnungsbuch aus Pontresina

Bruder Giulius

Mengias Bruder Julius, genannt Giuli, rebelliert früher und stärker als Mengia. Der Vater hat für ihn eine Ämterlaufbahn vorgesehen, zur Vorbereitung soll Giuli Jura studieren. Doch Giuli hat keine Lust darauf und lässt sich lieber von der medizinischen Forschung und von Abenteuern in der weiten Welt verlocken. Die Professoren, bei denen Giuli studiert, lehrten wirklich an den Universitäten Basel und Leiden; und die Theorien und Methoden, die er vertritt – von der Gärung als Lebensprinzip bis zur Waffensalbe – wurden damals in der Wissenschaft diskutiert.

Autopsien wurden im 17. Jahrhundert an vielen Universitäten durchgeführt – und auch in Graubünden: 1661 wurde in Malans der verstorbene Bartli Salzgeber obduziert. Die durchführenden Ärzte konnten den Verdacht auf Vergiftung widerlegen.

Ausschnitt aus einem handgeschriebenen Dokument mit dem Anfang eines Obduktionsberichtes.
«Inerlich durch eröffnung des leibβ visitiert»: Obduktionsbericht Bartli Salzgeber, Malans, 1661

Bsatta Lodovica

Das wichtigste Mitglied von Mengias fiktiver Familie ist natürlich die Bsatta Lodovica. Auch ihre Geschichte basiert auf realen Gegebenheiten und Entwicklungen im Venedig des 16. Jahrhunderts. Die reformatorische Bewegung war damals stark, wurde aber von der Inquisition bekämpft;der in Lodovicas Briefen erwähnte Francesco Spiera war eines ihrer vielen Opfer.

In reichen Familien war es üblich, «überzählige» Töchter in Klöstern zu versorgen. Die Mitgiften für heiratende Töchter waren derart hoch, dass pro Familie nur eine Tochter heiraten durfte. (Auch von den Söhnen durften jeweils nicht alle heiraten; die ledigen Söhne mussten aber nicht ins Kloster, sondern bildeten zusammen mit den verheirateten Brüdern eine Geschäftspartnerschaft.)

Quellen

Ehesache mit Urschla del Galles: Abschiede Dr. Ruinelli Bd.21, Seiten. 57; 69-71, 8. August und 23. Oktober 1601 (STAGR AB IV 5/21)

Streit mit Urschla Ambriesch: Bundestagsprotokoll Bd. 8, S. 65, 19. Juni 1601, und S. 197, Mai 1603 (STAGR AB IV 1/8)

Streit zwischen Ammann Klaus Gregori und Ammann Peter Jecklin: Protokoll des Gotteshausbundes, Bd. 26, S. 5-6, 8. Mai 1605 (STAGR AB IV 3/26) und Abschiede Dr. Ruinelli, Bd. 21, S. 117-119, 3. Juni 1605 (STAGR AB IV 5/21).

Urteil zum Haus am Platz: Kopialbuch D VII, Staatsarchiv Graubünden, S. Yy. (STAGR D VII)

Streit mit anderen Hauptleuten: Bundestagsprotokoll Bd. 9, S. 105 (STAGR AB IV 1/9)

 

Literatur

Collenberg, Adrian: "daz es solt ein ee sin" : Ehegerichtsbarkeit im Oberen Bund im 16. Jahrhundert. Bündner Monatsblatt, 2002

Burghartz, Susanna: Zeiten der Reinheit, Orte der Unzucht. Paderborn, 1999