Gregori, Giargieli
Giargieli ist eine historisch belegte Figur. In den Quellen erscheint er meist als Hauptmann Gregori de Gregoriis. Seine genauen Lebensdaten sind nicht bekannt. Er muss ein mindestens so streitbarer Charakter gewesen sein wie sein Vater, Mastrel Cla, denn auch er war in zahlreiche Gerichtsfälle verwickelt.
Eheverfahren
Zum ersten Mal taucht er in einem Abschied des Gotteshausbundes vom 8. August 1601 auf: Ursula del Thöni del Galles, Klägerin, wendet sich bezüglich ihrer Ehesache mit Gregori Gregori an den Gotteshausbund, denn in Bergün, wo Mastrel Cla "Haupt der Gmeindt" ist, erwartet sie kein faires Urteil. Doch der Gotteshausbund kann oder will nicht helfen: eine Eheklage ist eine Kriminalsache, und bei Kriminalsachen gibt es keine Berufungsmöglichkeit. Ursula del Galles muss hinnehmen, was das Gericht in Bergün entschieden hat. Worum es bei diesem Streit geht, erfahren wir nicht. Doch ging es im 17. Jahrhundert bei "Ehesachen" von Unverheirateten zumeist um die Einforderung eines gebrochenen Eheversprechens. Wir können also davon ausgehen, dass Giargieli der Uorschla die Ehe versprochen hat, sich aber nachher nicht mehr an dieses Versprechen erinnern mochte.
Kurz darauf erscheint Hauptmann Gregori wieder in den Akten des Bundestags, und zwar wieder mit einem Streit mit einer Frau namens Ursula. Worum es beim Streit mit Ursula Ambriesch geht, erfahren wir allerdings nicht, aber es ist gut möglich, dass es eine weitere Eheklage war.
Heirat mit Ursula Scrivaunt
Am 15. November 1603 heiratet Hauptmann Gregori, und zwar eine weitere Frau mit Namen Ursula: Ursula Scrivaunt. Es ist unwahrscheinlich, dass diese Ursula mit einer der bereits erwähnten Ursulas identisch ist, denn die Namen Ambriesch und del Galles tauchen nirgends als Namen von Schreibern auf. Es handelt sich um Walsernamen, und es ist sehr gut möglich, dass es sich bei beiden Familien um Hintersässen handelt - EinwohnerInnen zweiter Klasse, für die es schwer war, sich gegen einen Platzhirsch wie Hauptmann Gregori und seinen mächtigen Vater durchzusetzen (vgl. Eintrag zu Mengia Wildner).
1605 wird Hauptmann Gregori wieder erwähnt, und zwar erscheint er als zweiter Beklagter im Streit seines Vaters mit Ammann Peter Jecklin (vgl. Eintrag zu Mastrel Cla).
Am 1. Juli 1611 hat Gregori ein zweites Mal geheiratet, diesmal Anglina Modein – wohl eine Verwandte des Schreibers Johannes Modein, der 1603 den Vertrag über den Wegzoll aufgesetzt hat.
Hausherr am Platz
Hauptmann Gregori tritt zudem in einem Gerichtsurteil von 1615 auf. Er besass das Haus am Platz (heute Volg) und wollte es aufstocken. Dies wurde ihm mit der Begründung verboten, man könne sonst die Uhr auf dem Turm nicht mehr sehen. Ebenfalls wurde ihm verboten, auf der Hinterseite des Hauses, gegen den Turm, Fenster anzubringen – warum, steht nicht im Urteil. Pikant ist dieses Urteil insbesondere, weil als einer der Kläger Hauptmann Gregoris Bruder Marchett Pol Clo aufgeführt ist!
Ein letztes Mal erscheint Giargieli im Bundestagsprotokoll des Jahres 1618, wegen eines Streites um seine Hauptmannschaft mit anderen Hauptleuten, und im Estim von 1622, als einer der Erben des Mastrel Cla.
Quellen
Ehesache mit Urschla del Galles: Abschiede Dr. Ruinelli Bd.21, Seiten. 57; 69-71, 8. August und 23. Oktober 1601 (STAGR AB IV 5/21)
Streit mit Urschla Ambriesch: Bundestagsprotokoll Bd. 8, S. 65, 19. Juni 1601, und S. 197, Mai 1603 (STAGR AB IV 1/8)
Streit zwischen Ammann Klaus Gregori und Ammann Peter Jecklin: Protokoll des Gotteshausbundes, Bd. 26, S. 5-6, 8. Mai 1605 (STAGR AB IV 3/26) und Abschiede Dr. Ruinelli, Bd. 21, S. 117-119, 3. Juni 1605 (STAGR AB IV 5/21).
Urteil zum Haus am Platz: Kopialbuch D VII, Staatsarchiv Graubünden, S. Yy. (STAGR D VII)
Streit mit anderen Hauptleuten: Bundestagsprotokoll Bd. 9, S. 105 (STAGR AB IV 1/9)
Literatur
Collenberg, Adrian: "daz es solt ein ee sin" : Ehegerichtsbarkeit im Oberen Bund im 16. Jahrhundert. Bündner Monatsblatt, 2002
Burghartz, Susanna: Zeiten der Reinheit, Orte der Unzucht. Paderborn, 1999